Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte — insbesondere Werk- und Dienstleistungen im Bereich Drohnenvermessung, Photogrammetrie und damit verbundene Datenaufbereitung — zwischen Drohnenvermessung Fabian Kindl ("wir", "Ingenieurbüro") und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB ("Auftraggeber", "Kunde").
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle, auf topografiker.at abrufbare Fassung.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.5 "Schriftlich" bzw. "Schriftform" im Sinne dieser AGB bedeutet Unterschriftlichkeit gemäß § 886 ABGB oder qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SVG. Eine einfache E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis, Terminen und Leistungsumfang.
2.2 Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr und unentgeltlich erstellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um Vertragsbestandteil zu werden. Ein dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert nach Aufwand verrechnet, vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
3. Preise und Honorar
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Im Angebot nicht enthaltene Zusatzleistungen — insbesondere infolge geänderter oder zusätzlicher Anforderungen, behördlicher Auflagen, zusätzlicher Anfahrten oder erschwerter Zugänglichkeit des Einsatzortes — werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
3.3 Barauslagen (z. B. Gebühren für Sondergenehmigungen, Mautkosten, besondere Zufahrtskosten) sind vom Auftraggeber gesondert zu ersetzen.
3.4 Kostenschätzungen beruhen auf dem bei Erstellung erkennbaren Rahmen und sind Prognosen, keine Garantie für tatsächliche Kosten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Abzüge binnen 14 Tagen netto nach Rechnungslegung fällig.
4.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB) zuzüglich angemessener Mahnspesen.
4.3 Wir sind berechtigt, über erbrachte Teilleistungen Teilrechnungen zu legen, insbesondere bei mehrwöchigen oder mehrphasigen Projekten.
4.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden.
4.5 Rechnungen werden in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail als PDF) übermittelt; der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
5.1 Storniert der Auftraggeber einen bereits bestätigten Auftrag oder Ausführungstermin, wird folgende gestaffelte Ausfallvergütung fällig:
- mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: kostenlos
- 3 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 20 % des vereinbarten Nettohonorars
- weniger als 3 Tage vorher oder Nichterscheinen des Ansprechpartners vor Ort: 50 % des vereinbarten Nettohonorars
5.2 Keine Ausfallvergütung fällt an, wenn wir selbst den Termin aus wetterbedingten Gründen oder anderen in Punkt 7 genannten, von uns nicht zu vertretenden Umständen verschieben müssen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber benennt vor Beginn der Leistungserbringung eine vor Ort erreichbare, entscheidungsbefugte Ansprechperson.
6.2 Der Auftraggeber ermöglicht uns den für die Auftragsausführung erforderlichen Zutritt zum Einsatzort, einschließlich allfällig notwendiger Zufahrt zur Anbringung von Passpunkten bzw. Referenzmarken.
6.3 Der Auftraggeber weist uns rechtzeitig, jedenfalls vor Arbeitsbeginn, auf besondere Gefahren und Hindernisse am Einsatzort hin (z. B. Freileitungen, Weidevieh, eingeschränkter Luftraum, sicherheitsrelevante Anlagenteile).
6.4 Der Auftraggeber holt erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Grundeigentümer, Anrainer) sowie — soweit nicht ausdrücklich Teil unseres Leistungsumfangs — behördliche Bewilligungen rechtzeitig und auf eigene Kosten ein.
6.5 Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend und der Auftraggeber trägt den daraus entstehenden Mehraufwand. Eine dadurch bedingte Nicht- oder Schlechterfüllung stellt keinen Mangel unserer Leistung dar.
7. Leistungsfristen, Wetter- und Flugbedingungen
7.1 Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Zeitangaben.
7.2 Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit, wenn die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, ungünstige Wetter- oder Flugbedingungen (insbesondere Windgeschwindigkeiten ab 22 km/h, Niederschlag, Gewitter, Nebel oder eingeschränkte Sichtweiten), kurzfristige Luftraumsperren bzw. NOTAMs oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verhindert oder erheblich erschwert wird.
7.3 Wir informieren den Auftraggeber ehestmöglich über eine notwendige Verschiebung und schlagen einen Ersatztermin vor.
7.4 Dauert eine Verzögerung aus den in Punkt 7.2 genannten Gründen länger als drei Monate an, kann jede Partei, die diese Verzögerung nicht verursacht hat, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
8. Beiziehung Dritter
8.1 Wir sind berechtigt, zur Auftragserfüllung fachkundige Dritte beizuziehen, insbesondere befugte Vermesser für die Erfassung von Passpunkten oder Referenzmessungen. Wir informieren den Auftraggeber über eine solche Beiziehung.
8.2 Für die Leistungen beigezogener Dritter haften wir wie für eigenes Verhalten.
9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
9.1 Sämtliche im Zuge der Auftragserfüllung entstehenden Rohdaten (u. a. Bildflugdaten, unprozessierte Punktwolken, RTK-/GNSS-Rohmessdaten) bleiben unser Eigentum bzw. geistiges Eigentum.
9.2 Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten Lieferprodukten (z. B. Orthofoto, digitales Oberflächenmodell, Punktwolke, CAD-Datengrundlage, 3D-Modell, Berichte).
9.3 Bis zur vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung, Weitergabe, Bearbeitung oder Veröffentlichung der Lieferprodukte durch den Auftraggeber unzulässig.
9.4 Die gelieferte CAD-Datengrundlage dient als geometrische Grundlage für die Weiterverarbeitung (z. B. Abbundplanung) und stellt kein abbundfertiges Datenprodukt dar. Für Fehler, die aus einer nachträglichen Bearbeitung, Interpretation oder Weiterverwendung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
10. Referenznennung
10.1 Wir sind berechtigt, ausgeführte Aufträge einschließlich Kundenname, Projektbezeichnung und Auftragsgegenstand als Referenz gegenüber potenziellen Auftraggebern zu nennen und zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
11. Gewährleistung
11.1 Mängelrügen sind ausschließlich schriftlich binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung zu erheben. Als Übergabe gilt auch die digitale Bereitstellung, insbesondere per E-Mail oder über eine Projektplattform/einen Downloadlink.
11.2 Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß genehmigt und spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Für Mängel, die fristgerecht gerügt wurden, gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsbestimmungen.
11.3 Wir sind berechtigt, innerhalb angemessener Frist festgestellte Mängel selbst zu beheben oder beheben zu lassen; der Auftraggeber hat uns hierzu Gelegenheit zu geben.
12. Haftung
12.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Vermögensschäden der Höhe nach begrenzt mit dem Haftungshöchstbetrag unserer zum Schadenszeitpunkt bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
12.2 Für Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Haftung uneingeschränkt.
12.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten von uns beigezogener Dritter und deren Erfüllungsgehilfen.
12.5 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren binnen 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen 3 Jahren ab Erbringung der jeweiligen Leistung, sofern gesetzlich keine kürzere Frist gilt.
13. Geheimhaltung und Datenschutz
13.1 Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Auftragserfüllung vom Auftraggeber erhaltenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, ausgenommen gesetzliche Aussagepflichten.
13.2 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Name, Kontaktdaten, vertragsrelevante Informationen) als Verantwortliche im Sinne der DSGVO auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO zur Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar auf topografiker.at/datenschutz.
13.3 Übermittelt der Auftraggeber uns im Rahmen des Projekts personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Grundstückseigentümer, Anrainer, sonstige Projektbeteiligte), gewährleistet er, dass hierfür sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutzwidrigen Übermittlung durch den Auftraggeber resultieren.
14. Aufbewahrung der Daten
14.1 Rohdaten (z. B. Bildflugdaten, unprozessierte Punktwolken, RTK-/GNSS-Rohmessdaten) werden von uns lokal gespeichert, ausschließlich zur Auftragserfüllung verarbeitet und danach zeitnah gelöscht.
14.2 Die vertraglich geschuldeten, aufbereiteten Lieferprodukte (z. B. CAD-Datengrundlage, Orthofoto, digitales Oberflächenmodell, Punktwolke, Berichte) werden zur Erfüllung unternehmensrechtlicher Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 7 Jahren ab Auftragsabschluss DSGVO-konform gespeichert, insbesondere um bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Kubatur-Monitoring) Zeitreihenvergleiche zu ermöglichen.
14.3 Die Herausgabe bearbeitbarer Rohdaten an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für unseren Sitz 2126 Ladendorf sachlich zuständige Gericht.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
15.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie das Abgehen vom Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.
15.5 Änderungen der Anschrift, Firma oder sonstiger für das Vertragsverhältnis wesentlicher Daten des Auftraggebers sind uns unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.